Was ändert sich 2024?
Ausbildungsberufe: Auch in diesem Jahr starten wieder einige Berufe mit modernisierten Ausbildungsordnungen. Die wichtigsten Neuerungen.
Für Industriekaufleute, Feinoptiker, Umwelttechnologen sowie für die Azubis in den Berufen der Luftfahrttechnik treten am 1. August 2024 neue Ausbildungsordnungen in Kraft. Zu Beginn dieses Jahres waren lediglich die Ausbildungsverordnungen für die vier neuen umwelttechnischen Berufe im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (WiM 2-3/2024, Seiten 50 und 51): Umwelttechnologe/-in für Wasserversorgung, für Abwasserbewirtschaftung, für Kreislauf- und Abfallwirtschaft sowie für Rohrleitungsnetze und Industrieanlagen.
Mittlerweile sind auch die neuen Ausbildungsverordnungen für die Berufe Industriekaufmann/-frau und Feinoptiker/-in im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden:
Industriekaufmann/-frau: Dieser Ausbildungsberuf ist einer der wichtigsten im kaufmännischen Bereich, gemessen an der Zahl der Ausbildungsverträge. Die Berufsbezeichnung, die grundlegende Ausrichtung und bewährte Inhalte werden fortgeführt. Es werden also wie bisher wesentliche Kenntnisse und Fertigkeiten entlang der industriellen Wertschöpfungskette vermittelt (u. a. Kundenorientierung, Geschäftsprozesse, projektorientiertes Arbeiten). Auf diese Kernkompetenzen baut dann zum Ende der Ausbildung die sechsmonatige Spezialisierung in einem Einsatzgebiet auf. Die Lernziele wurden so offen formuliert, sodass sich die Ausbildungsbetriebe aller Branchen und Unternehmensgrößen wiederfinden.
Neu sind bei den Industriekaufleuten – wie bei allen modernisierten Ausbildungsordnungen – verbindliche Mindestanforderungen (sogenannte Standardberufsbildpositionen). Hinzu kommen spezifische Inhalte zu den Themen digitale Geschäftsprozesse, Kommunikation und Zusammenarbeit, projektorientiertes Arbeiten und "internationale Handlungskompetenz". Eine wichtige Änderung gibt es für die Prüfung: Die bisherige Zwischenprüfung, die lediglich der Feststellung des Leistungsstandes diente, entfällt. Stattdessen gibt es jetzt wie bei vielen anderen Ausbildungsberufen die "gestreckte Abschlussprüfung". Der erste Teil der Prüfung wird nach etwa der Hälfte der Ausbildungszeit abgelegt, das Ergebnis geht in die Abschlussnote ein. Der zweite Teil der Prüfung am Ende der Ausbildungszeit besteht aus zwei schriftlichen Prüfungen sowie der Fachaufgabe im Einsatzgebiet.
Feinoptiker/-in: Die Struktur und die Inhalte dieses 22 Jahre alten Berufsbildes sind im Wesentlichen erhalten geblieben. Es wurde jedoch an neue technische Anforderungen der Branche angepasst, insbesondere in den Bereichen Automatisierung, Digitalisierung und spezifische Produktionsabläufe. Außerdem gibt es folgende Veränderungen: neue verbindliche Mindestanforderungen (Standardberufsbildpositionen), Einführung der gestreckten Abschlussprüfung sowie neuer Rahmenlehrplan für die Berufsschule.
luftfahrttechnische Berufe: Noch nicht abgeschlossen ist die Neuordnung der Ausbildungsberufe Fluggerätemechaniker/-in und Fluggeräteelektroniker/-in, die aber dennoch zum 1. August 2024 in Kraft treten soll. Dort sind aber aufgrund von Änderungen im EU-Recht nur minimale Änderungen zu erwarten. Sie sind notwendig, um mit dem Ausbildungsabschluss auch weiterhin die sogenannte CAT-A-Lizenz zu erlangen. Sie berechtigt deren Inhaber, entsprechend ihrer jeweiligen Berechtigungen Freigabebescheinigungen nach einfachen Wartungsarbeiten und nach der Behebung einfacher Mängel auszustellen.
Bauberufe: Die Veröffentlichung der Ausbildungsverordnungen für die 19 Bauberufe ist noch für 2024 geplant. Allerdings sollen diese Verordnungen nicht wie ursprünglich geplant am 1. August 2024, sondern erst zum 1. August 2026 in Kraft treten. Bis dahin werden Sachverständige des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB) und des Zentralverbandes Deutsches Baugewerbe (ZDB) unter Begleitung durch das Heinz-Piest-Institut für Handwerkstechnik die überbetrieblichen Ausbildungspläne erarbeiten.
Kontaktdaten der IHK-Bildungsberaterinnen und -berater:
www.ihk-nuernberg.de/bildungsberater
Dossier zu den neuen Ausbildungsberufen: www.ihk-nuernberg.de
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