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Sie gelten für Hersteller, Importeure, Händler und sogenannte Inverkehrbringer von Produkten. Für eine bessere Orientierung sorgt nun der neue Online-Wegweiser „Produktkennzeichnung mit Fokus Umweltrecht“ der bayerischen Industrie- und Handelskammern. Mit dem Wegweiser können die Betriebe ermitteln, welche der vielen Vorgaben auf sie zutreffen. In einem ersten Schritt charakterisieren sie das entsprechende Produkt und ordnen es nach bestimmten Kriterien ein. Im zweiten Schritt erhalten sie eine Auswertung mit Pflichtangaben, die sie beachten müssen – beispielsweise gemäß Chemikalienrecht, Elektrogesetz oder Öko-Design.

ihk-wegweiser-produktkennzeichnung.de

Webcode: N666