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Jetzt gilt es: Von 24. September bis 22. Oktober sind alle IHK-Mitglieder aufgerufen, ihre Vertreterinnen und Vertreter in der IHK-Vollversammlung und in den 14 regionalen IHK-Gremien für die nächsten fünf Jahre zu bestimmen. Deren Amtszeit dauert von 1. Januar 2025 bis 31. Dezember 2029. Stimmberechtigt sind alle rund 140 000 Mitgliedsunternehmen aus Industrie, Handel und Dienstleistung.

Spiegelbild der regionalen Wirtschaft

Die Sitzverteilung in der IHK-Vollversammlung und in den regionalen IHK-Gremien, die die IHK vor Ort in ganz Mittelfranken vertreten, gibt die wirtschaftliche Struktur des IHK-Bezirkes spiegelbildlich wider. Für die verschiedenen Branchen sind jeweils so viele Sitze vorgesehen, wie es ihrer wirtschaftlichen Größe und Bedeutung entspricht. Die IHK-Vollversammlung hat sechs Wahlgruppen, in den IHK-Gremien variiert die Anzahl der Wahlgruppen (Details sind in den FAQ auf der Homepage unter www.ihkwahl2024.de/faq zu finden). Erstmals wird für die neue Wahlperiode das IHK-Gremium „Stadt Nürnberg“ gewählt. In diesem IHK-Gremium soll die erfolgreiche Arbeit des Regionalausschusses Nürnberg fortgesetzt und dieser damit in und gegenüber der Stadtgesellschaft weiter aufgewertet werden.

Wer kann gewählt werden?

Alle IHK-Mitglieder konnten bis 11. Juli 2024 ihre Kandidatur erklären und bis zum 11. August 2024 ihre Profile mit Porträtfotos und Statements im Kandidaten-Portal einpflegen. Anfang September werden die Profile der Kandidatinnen und Kandidaten unter www.ihkwahl2024.de veröffentlicht.

Wer kann wählen?

Jedes IHK-Mitglied ist aktiv wahlberechtigt. IHK-Mitglied ist jede und jeder Gewerbetreibende (ausgenommen ausschließlich Handwerk), die oder der im Bezirk der Industrie- und Handelskammer Nürnberg für Mittelfranken tätig ist. Wie später in der Vollversammlung gilt auch bei der Wahl das Prinzip: Ein Unternehmen, eine Stimme – unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Großkonzern handelt oder um einen Ein-Personen-Betrieb. Sind in einem Unternehmen mehrere Personen vertretungsberechtigt, kann das aktive Wahlrecht nur einmal ausgeübt werden. Sind Prokuristen bestellt und im Handelsregister eingetragen, kann das aktive Wahlrecht auch von Prokuristen ausgeübt werden.

Alle Wahlberechtigten konnten vom 13. Juni bis 27. Juni 2024 die Wählerlisten einsehen und prüfen, ob sie der richtigen Wahlgruppe zugeordnet sind.

Wie wird gewählt?

Die wahlberechtigten Unternehmen erhalten im September die Wahlunterlagen für die Wahl der IHK-Vollversammlung und der regionalen IHK-Gremien. Die Stimmabgabe ist erstmals schnell und unkompliziert auch online über das Wahl-Portal möglich. Die persönlichen Zugangsdaten dazu stehen auf dem Anschreiben, das den Wahlunterlagen beiliegt. Alternativ kann auch per Brief gewählt werden.

Die Wahlergebnisse werden im November 2024 auf der Webseite der IHK Nürnberg für Mittelfranken und der Seite zur IHK-Wahl www.ihk-wahl2024.de veröffentlicht. Im März 2025 tritt die IHK-Vollversammlung der neuen fünfjährigen Wahlperiode zu ihrer konstituierenden Sitzung zusammen und wählt aus ihrer Mitte das Präsidium. Um die Regionalität auch im Präsidium zu gewährleisten, werden bis zu vier Gremiumsvorsitzende zu Vizepräsidenten gewählt, sodass dem Präsidium 14 Mitglieder angehören können.

www.ihkwahl2024.de

Webcode: N653