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IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!

Seit dem 1. August 2022 kann jedermann Auszüge aus dem Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts- und Vereinsregister abrufen. Möglich ist dies gebührenfrei und ohne vorherige Registrierung über das „Gemeinsame Registerportal der Länder“ (www.handelsregister.de). Selbst die notariellen Eintragungen zu den entsprechenden Registerauszügen kann man einsehen und einfach herunterzuladen. Dieser erleichterte Abruf von Registerdaten, mit dem Deutschland die EU-Digitalisierungsrichtlinie umgesetzt hat, birgt aber viele Gefahren: Viele Betroffene befürchten, dass durch sogenannte Crawler automatisiert und massenhaft sensible personenbezogene Daten abgegriffen und missbraucht werden. Dies gilt vor allem für die Daten, die sich in den im Handelsregister hinterlegten Dokumenten befinden.

Unternehmer verweisen deshalb auf die Gefahr, dass Identitäten gestohlen werden könnten, oder auf andere gravierende Nachteile. Das gilt besonders dann, wenn in Dokumenten beispielsweise private Wohnanschriften, eingescannte Unterschriften, gescannte Pässe, Kontodaten etc. enthalten sind. Letzteres ist der Fall hinsichtlich der zusätzlichen Daten, die eigentlich nur zur Identifizierung beim Notar erhoben wurden und die – weil vom Notar mit eingescannt – in hinterlegten Dokumenten enthalten sind. Solche Informationen sind auch für Kriminelle interessant. Die Bedenken der Unternehmer beziehen sich dagegen nicht auf die gesetzlich geforderten Informationen im Handelsregisterauszug, die für den Geschäftsverkehr relevant sind.

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken hat alle mittelfränkischen Bundestagsabgeordneten angeschrieben und sofortige Abhilfe gefordert. Denkbar seien beispielsweise technische Vorkehrungen, sodass nur natürliche Personen kostenfrei auf das Handelsregister zugreifen können – nicht aber Webcrawler oder Scraper-Bots, die automatisiert und massenhaft Daten im Internet abgreifen. Eine weitere Sofortmaßnahme wäre eine technische Sperre in den Suchergebnissen auf der Homepage – insbesondere beim Reiter „DK (Dokumentenansicht)“ und gegebenenfalls auch beim Reiter „VÖ (Veröffentlichungen)“, da gerade dort sensible persönliche Informationen über Unternehmer einzusehen sind, die nicht notwendigerweise öffentlich sein müssen. Langfristig – so die IHK – sollten alle im Handelsregister bereits hinterlegten Dokumente mittels eines Programms automatisiert gescannt, selektiert und gegebenenfalls geschwärzt werden. Oder der kostenfreie Zugriff über das Internet wird auf die Handelsregisterauszüge und Gesellschafterlisten beschränkt.

Die IHK empfiehlt allen betroffenen Unternehmen, ihre Daten zu prüfen, die unter www.handelsregister.de abrufbar sind. Gegebenenfalls sollte über einen Notar die Schwärzung von sensiblen Daten vorgenommen werden, die nicht im Register hinterlegt sein müssen. Ein im Auftrag des Vereins „Die Familienunternehmer“ erstelltes Rechtsgutachten von Prof. Dr. Benedikt Buchner legt die Abschaltung des Online-Handelsregisters nahe, bis die Probleme gelöst sind: „Bis zu einer datenschutzkonformen Neuregelung und Neukonzeption des Online-Portals ist dessen Betrieb in der gegenwärtigen Form einzustellen“, heißt es in dem Kurzgutachten, das der IHK vorliegt.

www.handelsregister.de

Kontakt

  • RA Oliver Baumbach

    Stellv. Hauptgeschäftsführer, Rechtspolitik, Wirtschafts- und Kammerrecht, Handelsvertreterrecht, Scheinselbständigkeit

Webcode: N185