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Exportkredite: Für die Exportkreditgarantien des Bundes gelten seit 1. November 2023 neue Regeln.

Mit den Exportkreditgarantien erleichtert der Bund kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) das Auslandsgeschäft: Das Programm schützt sie vor Zahlungsausfällen und fördert die Finanzierung von Ausfuhrgeschäften. Am 1. November sind umfangreiche Neuregelungen in Kraft getreten, vor allem Exporte für klimafreundliche Projekte genießen ab sofort verbesserte Konditionen. Damit will die Bundesregierung deutsche Exporteure in dem hart umkämpften Weltmarkt für klimafreundliche Technologien unterstützen. Einige der Neuerungen: 

  • Beim Export von klimafreundlichen Technologien deckt der Bund bis zu 98 Prozent der Kreditsumme ab (bisher 95 Prozent). Damit soll die Finanzierung und folglich auch das deutsche Produkt günstiger und wettbewerbsfähiger werden.
  • Bei besonders klimafreundlichen Projekten wird der generell zulässige Auslandsanteil auf 70 Prozent erhöht (bisher 49 Prozent). Damit erhalten Exporteure eine größere Flexibilität auf der Lieferantenseite und bessere Angebotspreise.
  • Der Entgeltzuschlag für Lokalwährungen (sogenannte „Weichwährungen“) entfällt. Der Zuschlag hatte gerade „grüne“ Vorhaben behindert, da deren Erträge häufig auch in Weichwährung generiert werden.
  • Geschäfte, die nicht mit den Klimazielen vereinbar sind, werden nun von der Förderung ausgeschlossen (z. B. Exporte im Zusammenhang mit Gewinnung, Aufbereitung, Transport, Lagerung oder Verstromung von Kohle, Erdöl und deren Derivaten). 

Doch wie wird entschieden, welche Zukunftstechnologien in den Genuss der Deckungserleichterungen kommen und welche Technologien künftig von der Förderung ausgeschlossen sind? Dies geschieht anhand von sogenannten Sektorleitlinien in den Bereichen Energie, Industrie und Transport. Eine Klimaprüfung in allen anderen Sektoren erfolgt dann, wenn der Auftragswert mindestens 15 Mio. Euro und die Kreditlaufzeit mindestens 24 Monate betragen.

Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), die intensiv in die Ausgestaltung der Neuregelungen eingebunden war, weist darauf hin, dass sich für die meisten beantragten Projekte nichts ändert. Denn rund 80 Prozent aller Geschäfte sind der sogenannten „weißen“ Kategorie zuzurechnen (weder besonders klimaschädlich noch besonders klimafreundlich), bei denen die Konditionen gleichbleiben. Auf Geschäfte in der klimaschädlichen „roten“ Kategorie (u. a. Kohle- und Ölförderprojekte), die nicht mehr gefördert werden, entfallen lediglich drei Prozent der Geschäfte. Die Projekte, die den Klimaschutz besonders voranbringen (Kategorie „grün“) und deshalb von der verbesserten Förderung profitieren, dürften nach aktuellen Schätzungen etwa 17 Prozent des Volumens der Exportkreditgarantien ausmachen.

Die IHK-Organisation begrüßt die neuen Förderrichtlinien, insbesondere dass nun ein höherer Auslandsanteil zulässig ist. Dies gelte allerdings bislang nur für die „grüne“ Kategorie, sollte aber auf die anderen Projekte ausgeweitet werden, um den weltweiten Verflechtungen der Lieferketten Rechnung zu tragen. Zudem werde Deutschland noch längere Zeit auf fossile Energieträger angewiesen sein. Deshalb sollten dafür Ausnahmen definiert werden, sodass in bestimmten Fällen Projekte in diesem Bereich doch noch durch die Exportkreditgarantien abgesichert werden können.

Auf der Webseite www.exportkreditgarantien.de sind Informationen zu Sektorleitlinien, neuen Förderbedingungen und häufigen Fragen abzurufen. Mit einem Klima-Check lassen sich anhand von wenigen Informationen die jeweils geltenden Anforderungen für ein geplantes Geschäft abrufen.

Am Montag, 11. Dezember 2023 informiert eine IHK-Veranstaltung mit dem Titel „Auslandsgeschäfte absichern und finanzieren mittels staatlicher Garantien“ über die Neuregelungen bei der Förderung (9.30 bis 12 Uhr, im „Haus der Wirtschaft“ der IHK am Nürnberger Hauptmarkt; Informationen und Anmeldung: www.ihk-nuernberg.de/v/6379).

www.exportkreditgarantien.de (Rubrik „Nachhaltigkeit / Klimastrategie“)

Webcode: N408