Verbraucherstreitbeilegung und OS- Plattform
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) und die OS-Plattform der EU bieten Verbrauchern und Unternehmen einfache Wege zur außergerichtlichen Konfliktlösung. Das VSBG gilt für Streitigkeiten mit Unternehmen in Deutschland, während die OS-Plattform speziell für Online-Käufe innerhalb der EU entwickelt wurde. Beide ermöglichen schnelle und kostengünstige Lösungen ohne Gerichtsverfahren.
Inhaltsverzeichnis
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)
Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG)Mit dem in Kraft treten des Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) am 1. April 2016 hat der Gesetzgeber die ADR-Richtlinie (Richtlinie zur alternativen Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten) in deutsches Recht umgesetzt. Das Gesetz regelt die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern durch anerkannt private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstellen.
Ziel des VSBG ist es, den Verbrauchern bei Streitigkeiten aus Verträgen eine Alternative zum gerichtlichen Rechtsweg zu eröffnen und die alternative Streitbeilegung zu fördern.
Mit dem Zentrum für Schlichtung e.V. wurde in Kehl eine Universalschlichtungsstelle geschaffen. Informationen dazu finden Sie auf www.verbraucher-schlichter.de.
Eine Übersicht über die anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen wird auf den Seiten des Bundesamtes für Justiz angeboten (www.bundesjustizamt.de).
Zum 1. Februar 2017 sind die §§ 36, 37 VSBG in Kraft getreten. Unternehmen haben diese neue Informationspflichten zu beachten.
Aus allgemeiner Verbraucherschlichtungsstelle wird Universalschlichtungsstelle
Zum 01. Januar 2020 wurde die allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle durch die Universalschlichtungsstelle ersetzt. Unternehmer, die zur Teilnahme am Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherschlichtungsgesetz (VSBG) verpflichtet sind oder sich freiwillig zur Teilnahme verpflichtet haben, müssen nun das Impressum auf ihrer Website entsprechend abändern. Als zuständige Schlichtungsstelle ist, sofern keine branchenspezifische Schlichtungsstelle zuständig ist, die Universalschlichtungsstelle anzugeben. Das Zentrum für Schlichtung e.V. mit Sitz in Kehl am Rhein ist nach wie vor auch mit der Aufgabe der Universalschlichtungsstelle betraut. Betroffene sollten die Änderung im Impressum schnellstmögich umsetzen, um Abmahnungen zuvor zu kommen.
Online-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform)
Online-Plattform zur Streitbeilegung (OS-Plattform)Seit 2016 gibt es die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Ziel war es, Händlern und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten. Da die Plattform zu wenig Resonanz gefunden hat, wird sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet.
EU-Plattform zur Streitbeilegung wird eingestellt
Die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) wird nach der Annahme der Verordnung (EU) 2024/3228 zum 20. Juli 2025 eingestellt. Online-Händler müssen AGBs und Impressum anpassen.
Seit 2016 gibt es die Europäische Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform). Ziel war es, Händlern und Verbrauchern eine Möglichkeit zur Klärung von Streitigkeiten zu bieten. Da die Plattform zu wenig Resonanz gefunden hat, wird sie zum 20. Juli 2025 abgeschaltet. Verbraucher können noch bis 20. März 2025 Beschwerden über die Plattform einreichen. Ab dem 20. Juli entfällt damit auch die Informationspflicht für Online-Händler. Gesetzlich geregelt ist das in der Verordnung - EU - 2024/3228 - EN - EUR-Lex.
Der Hinweis auf die Plattform auf der Website der Online-Händler muss in mehreren Schritten angepasst werden:
- Bis zum 20.3. gibt es keinen Änderungsbedarf bei der Verlinkung zur OS-Plattform in den AGB oder im Impressum der Website.
- Ab dem 20.03. muss der Hinweis auf die OS-Plattform erhalten bleiben, allerdings darf nicht mehr auf die Möglichkeit hingewiesen werden, dass VerbraucherInnen dort Beschwerden einreichen können.
- Ab dem 20.07. muss jeglicher Hinweis auf die OS-Plattform entfernt werden.
Mit Aufhebung der ODR-Verordnung entfällt am 20. Juli 2025 nur die bisherige Pflicht für Online-Unternehmer und Online-Marktplätze, auf ihrer Webseite einen leicht zugänglichen Link zur OS-Plattform bereitzustellen (Artikel 14 der Verordnung (EU) Nr. 524/2013, die mit Wirkung zum 20. Juli 2025 aufgehoben wird). Die sonstigen Informationspflichten für Unternehmerinnen und Unternehmer zur Verbraucherstreitbeilegung bleiben davon unberührt, d.h. sie bestehen weiterhin.
Nach Einstellung der OS-Plattform wird die EU-Kommission ein neues digitales Informationstool bereitstellen. Dieses neue Informationstool befindet sich noch im Aufbau und ist bereits über die bisherige Webseite der OS-Plattform zu erreichen. Auf der Website (https://ec.europa.eu/consumers/odr/main/?event=main.consumer.rights#inline-nav-2 ) sind darüber hinaus andere Instrumente der grenzüberschreitenden Streitbeilegung zu finden.
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Stefanie Zimmermann
Internetrecht, E-Commerce, Scheinselbstständigkeit, Sachverständigenwesen
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