IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 12 2024
CBAM: Einführung in Norwegen und UK
Die norwegische Regierung hat angekündigt, die EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026 auch in Norwegen umzusetzen. Details stehen noch aus. Ab 2027 soll der britische CBAM wirksam werden. Die britische Regierung veröffentlichte bereits Details zur Umsetzung.
Norwegen
Die norwegische Regierung hat im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2025 bekannt gegeben, dass Norwegen sich ab 2026 dem EU-CBAM anschließt. Die Umsetzung der CBAM-Verordnung erfolgt als freiwillige Zusammenarbeit zwischen Norwegen und der EU und soll ebenfalls für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Produzenten und Importeuren sorgen.
Norwegen nimmt am Europäischen Emissionshandel teil, daher sind Einfuhren aus Norwegen in die EU von der CBAM-Verordnung ausgenommen. Ohne eine eigene Teilnahme am CBAM sind norwegische Hersteller jedoch im Nachteil gegenüber norwegischen Importeuren, die keine Kosten für die Emissionen importierter CO²-intensiver Waren tragen müssen.
Die norwegische Regierung hat bisher weder die zuständige Behörde benannt noch Umsetzungsdetails bekannt gegeben.
Vereinigtes Königreich (UK)
Ab 2027 will auch das Vereinigte Königreich eine Emissionsabgabe auf Einfuhren erheben. Vorbild für den UK-CBAM ist ebenfalls der EU-CBAM. In den Details unterscheiden sich beide Maßnahmen jedoch zum Teil deutlich. Der Anwendungsbereich orientiert sich am Warenkreis des EU-CBAM: Betroffen sind die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement. Entgegen der ursprünglichen Planung sind Keramik und Glas nicht betroffen. Im Gegensatz zum EU-CBAM ist Strom nicht vom UK-CBAM betroffen. Änderungen des Anwendungsbereichs sind nach einer Überprüfung nach 2027 möglich.
Maßgebend für die meldepflichtigen Angaben sind direkte sowie indirekte Emissionen. Deutsche Unternehmen mit Kunden in Großbritannien müssen damit rechnen, dass ihre britischen Kunden spätestens ab 2027 reelle Emissionswerte für die gelieferten Waren anfordern. Analog zum EU-CBAM sieht der UK-CBAM eine Überprüfung der tatsächlichen Emissionswerte durch akkreditierte, externe Prüfer vor. Neben der Nutzung tatsächlicher Emissionsdaten soll es zudem möglich sein, auf Standardwerte zurückzugreifen. Die britische Regierung plant allerdings zunächst keine länderspezifischen, sondern einheitliche produktbezogene Standardwerte zur Verfügung zu stellen, dies kann aber wieder geändert werden.
Bei der Berechnung der CBAM-Kosten verfolgt die britische Regierung einen anderen Ansatz als die EU. Der Preis soll quartalsweise festgesetzt werden, dagegen wird in der EU der Preis anhand des wöchentlichen Durchschnittspreises der ETS-Zertifikate berechnet.
Während in der EU-CBAM-Verordnung kaum Ausnahmen vorgesehen sind, gilt im UK-CBAM eine Bagatellgrenze von 50.000 Pfund über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ausschlaggebend ist, ob diese Schwelle innerhalb der letzten zwölf Monate oder in den nächsten 30 Tagen überschritten wird. Abgerechnet wird CBAM als Steuer, die am Ende eines Abrechnungszeitraum abgeführt wird.
China: Visumsfreie Einreise
Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis voraussichtlich 31. Dezember 2025.
Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit.
Für Fragen zur Visumsfreiheit kontaktieren Sie bitte die chinesische Botschaft in Berlin
Quelle: Auswärtiges Amt
EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Einigung mit dem Rat gibt Unternehmen ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung
Indien: Leitfaden und Webinar für die BIS-Zertifizierung
Die BIS-Zertifizierung (Bureau of Indian Standards) ist in Indien eine wichtige Voraussetzung, um bestimmte Produkte in den Markt einzuführen.
Die BIS sorgt dafür, dass Produkte den indischen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Für deutsche Unternehmen, die nach Indien exportieren wollen, ist diese Zertifizierung oft zwingend erforderlich, da sie sicherstellt, dass Produkte den indischen Normen und technischen Anforderungen gerecht werden.
Die AHK Indien hat gemeinsam mit der MPR GmbH und dem GPQI einen Leitfaden zur Zertifizierung in Indien erstellt. Dieser Leitfaden soll deutschen Unternehmen helfen den Prozess besser zu verstehen und sich somit besser auf die Anforderungen zum Marktzugang in Indien vorzubereiten. Den Leitfaden können Sie hier herunterladen (PDF, nicht barrierefrei, 13 MB).
Die IHK Nürnberg für Mittelfranken veranstaltet zum Thema „Zertifizierung in Indien“ am 21.1.2025 ein Webinar, zu dem Sie herzlich eingeladen sind. Hier geht es zur Anmeldung.
Russland: 15. Sanktionspaket der EU beschlossen
Weihnachstgruß
Ihr Team International der IHK Nürnberg für Mittelfranken navigiert und informiert Sie weiterhin in turbulenten Zeiten.
Mit diesem letzten Newsletter des Jahres 2024 wünschen wir Ihnen besinnliche und frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2025!
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