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IHK-Wahl 2024 – Die Ergebnisse stehen fest!

IHK-Informationen: Außenwirtschaft Aktuell 12 2024

Erschienen am 20.12.2024

CBAM: Einführung in Norwegen und UK

Die norwegische Regierung hat angekündigt, die EU-Verordnung zum Carbon Border Adjustment Mechanism (CBAM) ab 2026 auch in Norwegen umzusetzen. Details stehen noch aus. Ab 2027 soll der britische CBAM wirksam werden. Die britische Regierung veröffentlichte bereits Details zur Umsetzung.

Norwegen

Die norwegische Regierung hat im Rahmen der Beratungen zum Haushalt 2025 bekannt gegeben, dass Norwegen sich ab 2026 dem EU-CBAM anschließt. Die Umsetzung der CBAM-Verordnung erfolgt als freiwillige Zusammenarbeit zwischen Norwegen und der EU und soll ebenfalls für faire Wettbewerbsbedingungen zwischen europäischen Produzenten und Importeuren sorgen.

Norwegen nimmt am Europäischen Emissionshandel teil, daher sind Einfuhren aus Norwegen in die EU von der CBAM-Verordnung ausgenommen. Ohne eine eigene Teilnahme am CBAM sind norwegische Hersteller jedoch im Nachteil gegenüber norwegischen Importeuren, die keine Kosten für die Emissionen importierter CO²-intensiver Waren tragen müssen.

Die norwegische Regierung hat bisher weder die zuständige Behörde benannt noch Umsetzungsdetails bekannt gegeben.

Vereinigtes Königreich (UK)

Ab 2027 will auch das Vereinigte Königreich eine Emissionsabgabe auf Einfuhren erheben. Vorbild für den UK-CBAM ist ebenfalls der EU-CBAM. In den Details unterscheiden sich beide Maßnahmen jedoch zum Teil deutlich. Der Anwendungsbereich orientiert sich am Warenkreis des EU-CBAM: Betroffen sind die Sektoren Eisen, Stahl, Aluminium, Düngemittel, Wasserstoff sowie Zement. Entgegen der ursprünglichen Planung sind Keramik und Glas nicht betroffen. Im Gegensatz zum EU-CBAM ist Strom nicht vom UK-CBAM betroffen. Änderungen des Anwendungsbereichs sind nach einer Überprüfung nach 2027 möglich.

Maßgebend für die meldepflichtigen Angaben sind direkte sowie indirekte Emissionen. Deutsche Unternehmen mit Kunden in Großbritannien müssen damit rechnen, dass ihre britischen Kunden spätestens ab 2027 reelle Emissionswerte für die gelieferten Waren anfordern. Analog zum EU-CBAM sieht der UK-CBAM eine Überprüfung der tatsächlichen Emissionswerte durch akkreditierte, externe Prüfer vor. Neben der Nutzung tatsächlicher Emissionsdaten soll es zudem möglich sein, auf Standardwerte zurückzugreifen. Die britische Regierung plant allerdings zunächst keine länderspezifischen, sondern einheitliche produktbezogene Standardwerte zur Verfügung zu stellen, dies kann aber wieder geändert werden.

Bei der Berechnung der CBAM-Kosten verfolgt die britische Regierung einen anderen Ansatz als die EU. Der Preis soll quartalsweise festgesetzt werden, dagegen wird in der EU der Preis anhand des wöchentlichen Durchschnittspreises der ETS-Zertifikate berechnet.

Während in der EU-CBAM-Verordnung kaum Ausnahmen vorgesehen sind, gilt im UK-CBAM eine Bagatellgrenze von 50.000 Pfund über einen Zeitraum von 12 Monaten. Ausschlaggebend ist, ob diese Schwelle innerhalb der letzten zwölf Monate oder in den nächsten 30 Tagen überschritten wird. Abgerechnet wird CBAM als Steuer, die am Ende eines Abrechnungszeitraum abgeführt wird.

China: Visumsfreie Einreise

Deutsche Staatsangehörige können für Aufenthalte bis zu 30 Tagen für geschäftliche und touristische Reisen, für Besuchsreisen, zum akademischen und kulturellen Austausch und zum Transit ohne Visum in die Volksrepublik China einreisen. Diese Regelung gilt bis voraussichtlich 31. Dezember 2025.

Die Ausnahme von der Visumspflicht gilt nicht für Reisende mit deutschen Dienstpässen, vorläufigen Reisepässen oder Reiseausweisen als Passersatz (RaP). Die chinesische Botschaft in Berlin stellt auf ihrer Internetseite ein FAQ zur visafreien Einreise bereit.

Für Fragen zur Visumsfreiheit kontaktieren Sie bitte die chinesische Botschaft in Berlin
Quelle:
Auswärtiges Amt

EU-Entwaldungsverordnung (EUDR): Einigung mit dem Rat gibt Unternehmen ein zusätzliches Jahr zur Umsetzung

Unternehmen haben ein weiteres Jahr Zeit, um die Entwaldungsverordnung umzusetzen. Diese verbietet den Verkauf von Produkten in der EU, die aus Abholzungsgebieten stammen.

Große Unternehmen müssen nun ab dem 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen ab dem 30. Juni 2026 der Verordnung nachkommen. Diese zusätzliche Zeit soll Unternehmen helfen, die Vorschriften von Anfang an reibungsloser umzusetzen. Nähere Infos finden Sie hier

Wie können sich Marktbeteiligte vorbereiten? Sie müssen sich im EU-Informationssystem registrieren und ihre Sorgfaltserklärungen abgeben. Das EU-Informationssystem ist hier zugänglich. Die Sorgfaltserklärungen werden dann mit einer Referenznummer versehen. Diese Nummer begleitet das Produkt entlang der gesamten Lieferkette. Die zuständigen Behörden der EU-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls Zugriff auf die abgegebenen Erklärungen. Informationen zum IT-Tool wie Benutzeranweisungen und Antragsformulare für Schulungssitzungen sind hier zu finden. 

Hilfsangebote gibt es außerdem bei den IHKs und beim Helpdesk für Wirtschaft und Menschenrechte: Helpdesk Wirtschaft und Menschenrechte | Agentur für Wirtschaft & Entwicklung.

Zusätzlich wird die DIHK nächstes Jahr Webinare zum Umgang mit der Verordnung organisieren. Des Weiteren hat die EU-Kommission zur Unterstützung ein Leitliniendokument und FAQs veröffentlicht. 

Indien: Leitfaden und Webinar für die BIS-Zertifizierung

Die BIS-Zertifizierung (Bureau of Indian Standards) ist in Indien eine wichtige Voraussetzung, um bestimmte Produkte in den Markt einzuführen.

Die BIS sorgt dafür, dass Produkte den indischen Qualitäts- und Sicherheitsstandards entsprechen. Für deutsche Unternehmen, die nach Indien exportieren wollen, ist diese Zertifizierung oft zwingend erforderlich, da sie sicherstellt, dass Produkte den indischen Normen und technischen Anforderungen gerecht werden.

Die AHK Indien hat gemeinsam mit der MPR GmbH und dem GPQI einen Leitfaden zur Zertifizierung in Indien erstellt.  Dieser Leitfaden soll deutschen Unternehmen helfen den Prozess besser zu verstehen und sich somit besser auf die Anforderungen zum Marktzugang in Indien vorzubereiten. Den Leitfaden können Sie hier herunterladen (PDF, nicht barrierefrei, 13 MB).

Die IHK Nürnberg für Mittelfranken veranstaltet zum Thema „Zertifizierung in Indien“ am 21.1.2025 ein Webinar, zu dem Sie herzlich eingeladen sind. Hier geht es zur Anmeldung.

Russland: 15. Sanktionspaket der EU beschlossen

Die Europäische Union hat ein 15. Sanktionspaket gegen Russland beschlossen, um die Umgehung bestehender Sanktionen zu verhindern und den militärischen sowie industriellen Sektor Russlands weiter zu schwächen.

Diese Maßnahmen umfassen u.a. folgende Punkte:

👉 84 neue Eintragungen:
Die EU hat 54 Personen sanktioniert, die aktiv die territoriale Integrität, Souveränität und Unabhängigkeit der Ukraine bedrohen. 

Der Rat hat außerdem 32 neue Einrichtungen in die Liste derjenigen aufgenommen, die den militärischen und industriellen Komplex Russlands in seinem Angriffskrieg gegen die Ukraine direkt unterstützen. Für sie gelten strengere Ausfuhrbeschränkungen für Güter und Technologien mit doppeltem Verwendungszweck sowie für Güter und Technologien, die zur technologischen Verbesserung des russischen Verteidigungs- und Sicherheitssektors beitragen könnten. Einige dieser Unternehmen haben ihren Sitz in Drittländern (China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten) und waren an der Umgehung von Handelsbeschränkungen oder an der Beschaffung sensibler Güter beteiligt, die für russische Militäroperationen verwendet werden, 

👉 Erweiterung der Schiffsbeschränkungen:
52 weitere Schiffe aus Drittländern wurden in die Liste derjenigen aufgenommen, die ein Hafen-Zugangsverbot sowie ein Verbot der Bereitstellung von maritimen Dienstleistungen unterliegen. Insgesamt sind nun 79 Schiffe betroffen, die Teil von Putins Schattenflotte sind oder militärische Ausrüstung transportieren.

👉 32 neue unterstützende Entitäten:
Zusätzlich wurden 32 neue Unternehmen und Organisationen sanktioniert, die direkt den russischen Militär- und Industriesektor unterstützen. Diese Entitäten befinden sich unter anderem in China, Indien, Iran, Serbien und den Vereinigten Arabischen Emiraten und sind an der Beschaffung sensibler Technologien wie UAVs und Raketen beteiligt.

👉 Schutz europäischer Unternehmen:
Die EU hat die Anerkennung oder Vollstreckung russischer Gerichtsurteile in der EU verboten, um europäische Unternehmen vor unfairen Rechtsverfahren und überhöhten finanziellen Strafen zu schützen. 

Die vollständigen Rechtstexte werden in Kürze im Amtsblatt der EU veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie vom Rat der Europäischen Union hier.
Quelle: DIHK

Weihnachstgruß

Ihr Team International der IHK Nürnberg für Mittelfranken navigiert und informiert Sie weiterhin in turbulenten Zeiten.
Mit diesem letzten Newsletter des Jahres 2024 wünschen wir Ihnen besinnliche und frohe Weihnachten und einen guten Start ins neue Jahr 2025!
 

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