Neuregelung rasch umsetzen!

Der Bayerische Industrie- und Handelskammertag (BIHK) hat die über 2 000 Kommunen in Bayern aufgerufen, das vorerst letzte Kapitel der Grundsteuerreform umzusetzen und ihre neuen Grundsteuer-Hebesätze möglichst rasch festzulegen. Dem schloss sich der Rechts- und Steuerausschuss der IHK Nürnberg für Mittelfranken an.
Die Neuregelung war durch ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts notwendig geworden und gilt bundesweit ab
1. Januar 2025. Über die neuen Hebesätze entscheiden alle Kommunen in Eigenverantwortung und haben dazu grundsätzlich sogar bis Ende Juni 2025 Zeit.
Viele Unternehmen und Selbstständige sind direkt als Grundbesitzer oder indirekt als Mieter von der Reform betroffen und müssen die Grundsteuer als Kostenfaktor in ihren Planungen und Kalkulationen für 2025 berücksichtigen. „Deswegen brauchen sie rasch Transparenz über ihre zukünftige Belastung durch die neue Grundsteuer“, sagte BIHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Manfred Gößl. „Selbstverständlich sollten die Kommunen die neuen Grundsteuer-Hebesätze – wie von allen Seiten versprochen – aufkommensneutral gestalten.“ Verdeckte Steuererhöhungen wären nicht nur ein Wortbruch, sondern wären angesichts der schlechten Wirtschaftslage mit Minus-Wachstum ein weiterer Nackenschlag für die Betriebe vor Ort.
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