Das muss einfacher gehen!
DIHK-Steuerausschuss: Vorschläge für praxisnahes Steuerrecht: IHK-Organisation bringt sich in Regierungskommissionen ein.
Kommt endlich Bewegung in das deutsche Steuersystem? Das wäre der Fall, sollten die Vorschläge von zwei Expertenkommissionen in die Tat umgesetzt werden. Sie waren vom Bundesfinanzministerium eingesetzt worden und haben umfangreiche Empfehlungen zur Modernisierung und Vereinfachung des Steuersystems erarbeitet.
Die IHK-Organisation brachte sich maßgeblich in die Arbeit der beiden Gremien ein: Dr. Rainer Kambeck, Leiter des Bereichs „Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mittelstand“ der Deutschen Industrie- und Handelskammer (DIHK), gehörte der Kommission „Bürgernahe Einkommensteuer“ an. In der Kommission „Vereinfachte Unternehmensteuer“ arbeiteten gleich drei Mitglieder des DIHK-Finanz- und Steuerausschusses mit: Thomas Dierichs (Diehl Stiftung & Co. KG, Nürnberg), Kirsten Birnbaum (SAP SE) und Werner Thumbs (Profunda Verwaltungs-GmbH, Frankfurt a. Main).
Thomas Dierichs leitet die Zentrale Steuerabteilung der Diehl Gruppe, außer im DIHK-Steuerausschuss engagiert er sich auch im Rechts- und Steuerausschuss der IHK Nürnberg für Mittelfranken.
„WiM“ fragte ihn zu den Hintergründen der Kommissionsarbeit:
Wie sind Sie Mitglied der Expertenkommission der Bundesregierung geworden und wie kann man sich die Arbeit in diesem großen Team vorstellen?
Die Parlamentarische Staatssekretärin Katja Hessel hat mich angerufen und gefragt, ob ich mich einbringen würde. Ich bin seit vielen Jahren als Vertreter der großen Familienunternehmen in der Steuerpolitik an verschiedenen Stellen vernetzt. Daher kennen und schätzen wir uns. Die Chance zur Mitarbeit in einer vom Bundesfinanzministerium eingesetzten Kommission kann man natürlich nicht ablehnen.
Zudem hatte ich das Privileg, mit den renommiertesten Steuerrechtlern des Landes an Ideen und Vorschlägen zu arbeiten. In der Kommission zum Unternehmenssteuerrecht waren wir 13 Personen und haben uns in vier überlappende Gruppen aufgeteilt, um die Themenblöcke zu bearbeiten. Mit maximal sechs Personen in einer Gruppe kamen wir gut voran.
Was waren die grundsätzlichen Ziele Ihrer Kommissionsarbeit?
Ein wesentliches Ziel unserer Arbeit war es, Doppelbelastungen zu vermeiden und bürokratischen Wildwuchs zurückzuführen. Für die Unternehmen muss der Aufwand zumutbar sein, sodass die Beachtung der Vorschriften im betrieblichen Alltag überhaupt zu stemmen ist. Neue Gesetze müssen aus unserer Sicht so gestaltet werden, dass sie diesem Anspruch gerecht werden. Das ist in den letzten Jahren nicht mehr der Fall gewesen. Deswegen braucht man bei der Arbeit in einer Steuerabteilung und in der Steuerpolitik auf jeden Fall eine gewisse Frustrationstoleranz. Wir sind ja jeden Tag mit der Komplexität der Rechtslage konfrontiert und wissen, wo der Schuh drückt.
Diese Einsichten wollten wir der Politik und den Vertretern der Finanzverwaltung vermitteln, denn das ist ein erster Schritt für konkrete Verbesserungen. Ich denke, das ist uns im Rahmen der Kommissionsarbeit auch gelungen. Dafür spricht, dass die Kommissionsberichte auch in der CDU/CSU- Fraktion auf große Zustimmung gestoßen sind, sodass sie in Zukunft sicher als Anstöße für die Weiterentwicklung des Steuerrechts dienen werden.
Praxisorientierte Lösungen sollen dem Steuersystem helfen. Wie können solche Lösungen aussehen?
Der Bericht, den wir vorgelegt haben, hat 200 Seiten. Da ist es schwer, an dieser Stelle Einzelnes herauszuheben. Man sieht aber den großen Handlungsbedarf. Wir stellen das System nicht auf den Kopf, aber schlagen doch grundlegende Vereinfachungen vor. Um einige Beispiele zu nennen: Wir würden die Bemessungsgrundlage für die Gewerbesteuer und die Körperschaftsteuer angleichen. Außerdem schlagen wir vor, bestimmte komplexe Regeln für Personengesellschaften abzuschaffen. Operative Verluste innerhalb einer Unternehmensgruppe, die ja schließlich vom Unternehmen getragen werden müssen, sollten leichter steuerlich zu nutzen sein.
Aus unserer Sicht sollte es auch leichter möglich sein, die rechtliche Unternehmensstruktur an veränderte Rahmenbedingungen anzupassen. Wir haben auch klare Vorschläge gemacht, um die für Unternehmen fast nicht mehr handhabbare steuerliche Behandlung von Mitarbeiter-Incentives, Business Meetings, Bewirtungen, Betriebsveranstaltungen usw. in den Griff zu bekommen.
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