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Die Genehmigungsverfahren von Bauprojekten sollen möglichst digital abgewickelt und dadurch beschleunigt werden.

Das sieht das „Gesetz zur Stärkung der Digitalisierung im Bauleitplanverfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften“ („BauGB-Digitalisierungsnovelle“) vor, das der Deutsche Bundestag am 15. Juni und der Bundesrat am 16. Juni verabschiedet haben. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK) sieht mit der Gesetzesnovelle, die am 4. Juli 2023 in Kraft getreten ist, zahlreiche Anliegen der Wirtschaft erfüllt, erkennt aber auch noch Handlungsbedarf. Auch der Arbeitskreis Immobilienwirtschaft der IHK Nürnberg für Mittelfranken hatte sich über die DIHK in den Diskussionsprozess eingebracht.

Die Novelle soll die Aufstellung von Bauleitplänen modernisieren und beschleunigen. Dafür setzt sie grundsätzlich auf digitale Verfahren, um die Öffentlichkeit und die zuständigen Behörden einzubinden. Gibt es Planänderungen oder -ergänzungen, soll in vielen Fällen eine erneute Veröffentlichung und Einholung von Stellungnahmen unterbleiben können.

Durchgesetzt hat sich die DIHK bei der Anhörung zum Gesetzentwurf im März in einem wichtigen Punkt: Für bestimmte Bauleitpläne werden die Genehmigungsfristen von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Die Befürchtungen der Kommunen, sie könnten durch den entstehenden Zeitdruck überfordert sein, hätten sich durch konstruktive Vorschläge zur kommunalen Ausstattung und Verfahrensgestaltung zerstreuen lassen, so die DIHK.

Trotz dieser positiven Ansätze weist sie allerdings darauf hin, dass Gesetzesänderungen allein die Verfahrensdauer bei den Beschleunigungsgesetzen der vergangenen Jahre kaum halbieren konnten. Denn die Unternehmen klagten über fehlende personelle und technische Ausstattung in den Planungs- und Genehmigungsbehörden. Dies sei ein wesentlicher Grund dafür, dass sich Verfahren in die Länge ziehen. Aus Sicht der Wirtschaft sollten Personalschlüssel und IT-Infrastruktur in den Verwaltungen deshalb so ausgestaltet werden, dass die Bearbeitung in den vorgesehenen Fristen möglich wird. Hilfreich wäre zudem, die Prüfdichte und den Umfang von Unterlagen zu senken und es den Behörden zu ermöglichen, in Abstimmung mit den Vorhabenträgern auf die Kapazitäten privater Planungsbüros zurückzugreifen.

Weitere Ansatzpunkte sieht die DIHK darin, sämtliche Unterlagen für alle Verfahrensbeteiligten digital bereitzustellen. Zudem gelte es, Doppelprüfungen zu vermeiden und die Zahl der Verfahrensstufen zu verringern. Auch eine grundlegende Überarbeitung des Bau-, Umwelt- und Verwaltungsverfahrensrechts für alle Wirtschaftsbereiche ist nach Auffassung der DIHK vonnöten.

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