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Die Bürokratielast für die Wirtschaft ist hoch und ein Handeln dringend erforderlich. Deshalb setzt sich die IHK Nürnberg für Mittelfranken seit Jahren intensiv für den Bürokratieabbau ein. Sie hat ihre Mitgliedsunternehmen aufgefordert, Beispiele wirtschaftlicher Hemmnisse zu melden (www.ihk-nuernberg.de/P313), um dann bei Politik und Verwaltung auf Verbesserungen zu drängen. Zudem hatte die IHK einen „Praktikerrat“ mit Vertretern der Wirtschaft angeregt, der im Juni zum ersten Mal in der IHK tagte. Teilgenommen haben auch Staatsminister Joachim Herrmann und Walter Nussel, Beauftragter für Bürokratieabbau der Bayerischen Staatsregierung. Im Mittelpunkt des Treffens standen Hemmnisse im Bereich Planen und Bauen (siehe WiM 8-9/2024, Seite 64/65). Im Oktober wird Walter Nussel im IHK-Arbeitskreis Immobilienwirtschaft zu Gast sein, um erste Ansatzpunkte und Ergebnisse zu diskutieren.

Einwände zu Statistikpflichten

Ein anderes Feld sind ausufernde Statistikpflichten – und hier scheint es nun Bewegung zu geben. Die Unternehmen fragen sich zurecht: Braucht es die Erfassung von Daten in diesem Umfang und dieser Fülle wirklich? Deshalb greift das „Erste Modernisierungsgesetz Bayern“, das sich gerade in der Verbändeanhörung befindet, die Verringerung von Statistikpflichten auf.

Sofern der Bayerische Landtag zustimmt, wird im Bayerischen Statistikgesetz für die Jahre 2025 und 2026 ein zweijähriges Statistik-Moratorium eingeführt. Es soll für alle Statistiken gelten, die auf landesrechtlicher Grundlage erhoben werden. Für sie sollen in diesen Jahren keine Daten erhoben werden. Das betrifft verschiedene durch Landesgesetz angeordnete Statistiken ebenso wie für Statistiken, die im Freistaat auf dem Verwaltungsweg (ohne gesetzliche Anordnung) geschaffen wurden. Während des Moratoriums soll auch geprüft werden, ob einzelne auf Landesrecht basierende Statistiken überhaupt nötig sind.

Viele Themen, die die Unternehmen umtreiben, können nicht auf bayerischer Ebene gelöst werden, weil sie auf EU-Recht beruhen. Häufig werden von den Betrieben bei IHK-Umfragen beispielsweise die Nachhaltigkeitsberichterstattung und das Lieferketten-Sorgfaltspflichten-Gesetz genannt, die zu hoher Belastung führen. Die IHK Nürnberg für Mittelfranken sieht deshalb großen Handlungsbedarf auf Bundes- und EU-Ebene. Das gelte besonders für diese drei Bundesgesetze, die wiederum zum großen Teil auf EU-Recht beruhen:

  • Außenhandelsstatistikgesetz (AHStatG)
  • Gesetz über die Statistik im Produzierenden Gewerbe (ProdGewStatG)
  • Handels- und Dienstleistungsstatistikgesetz (HdlDlStatG)

Diese drei Gesetze zusammen verursachen etwa drei Viertel des Aufwands, der bei deutschen Unternehmen für die Erfüllung von Statistikpflichten anfällt. Zu diesem Ergebnis kam eine Erhebung, die im „Belastungsbarometer“ des Statistischen Bundesamtes von Oktober 2022 aufgeführt ist.

Bayerische Initiative im Bundesrat

Bayern will diese Belastung nun mit einer Bundesratsinitiative senken. Entscheidend ist dabei vor allem, die Gesamtmenge an Statistikpflichten zu reduzieren, die von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in der Praxis zu beachten sind. So bezieht sich die Bundesratsinitiative Bayerns u. a. auf diese Punkte, womit sie langjährige Forderungen der IHK-Organisation aufgreift:

  • Stichproben verkleinern
  • Erhebungsintervalle ausweiten
  • kleinere Unternehmen von bestimmten Statistikpflichten ausklammern
  • Schätzungsverfahren nutzen
  • Doppelerhebungen vermeiden bzw. bereits vorhandene Daten erneut nutzen
  • zusätzliche Entlastungsmöglichkeiten speziell für kleine Unternehmen einführen

Mit dem Entschließungsantrag soll ein Kompromiss gefunden werden, sodass weiterhin qualitativ hochwertige Statistiken vorliegen, ohne aber die Unternehmen zeitlich und finanziell über Gebühr zu belasten.

Vergaberecht vereinfachen

Das Vergaberecht ist ein weiteres Feld, auf dem die IHKs eine Entlastung und Beschleunigung fordern: So sollten die Schwellenwerte, ab der Vergabeverfahren verpflichtend werden, an die EU-Grenzen angeglichen werden. Bei öffentlichen Aufträgen bis zu 100 000 Euro ohne Umsatzsteuer sollte es möglich sein, Direktaufträge für Liefer-, Dienst- und freiberufliche Leistungen zu vergeben. Nach Auffassung der IHK Nürnberg für Mittelfranken könnten die Vergabeverfahren damit beschleunigt und vor allem kleine und mittlere Unternehmen entlastet werden, die sich um öffentliche Aufträge bewerben. Beim Vergaberecht hatte Bayern bereits 2023 einen Entschließungsantrag eingebracht mit dem Ziel, die Schwellenwerte für EU-weite Vergaben anzuheben. Dieser wurde vom Bundesrat
beschlossen.

Die Deregulierungsoffensive der Staatsregierung sieht zudem vor, das Vergaberecht unterhalb der EU-Schwellenwerte dauerhaft zu liberalisieren. Bayern will deshalb die Wertgrenzen bei Vergabeverfahren von staatlichen und kommunalen Auftraggebern deutlich erhöhen. Aktuell bestehen wegen der Verwaltungsvorschrift zum öffentlichen Auftragswesen noch bis Ende 2024 bereits erhöhte Schwellenwerte, die wegen der Corona- und der Ukrainekrise eingeführt worden sind. Diese sollen nochmals erhöht werden und spätestens ab Anfang 2025 in Kraft treten – vorbehaltlich des Gesetzgebungsverfahrens. Die IHK geht davon aus, dass es dadurch zu spürbaren Erleichterungen und Vereinfachungen für die Betriebe kommt.

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