Praxisnahe Lösungen finden!
E-Rechnung: Ab dem 1. Januar 2025 wird schrittweise die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen eingeführt.
Ab dem 1. Januar 2025 wird schrittweise die elektronische Rechnung für Umsätze zwischen inländischen Unternehmen eingeführt. Die E-Rechnung stellt die Unternehmen vor große Herausforderungen, zumal eine Reihe von technischen Fragen noch ungeklärt ist (siehe WiM 6-7/2024, Seite 12). Acht Spitzenverbände der Wirtschaft, darunter die Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK), haben deshalb in einem Schreiben an das Bundesfinanzministerium (BMF) auf praxisnahe Lösungen und auf großzügige Übergangsregelungen gedrungen.
Ein Beispiel: Laut Umsatzsteuergesetz müssen die Unternehmen sicherstellen, dass sie ab dem 1. Januar 2025 elektronische Rechnungen empfangen können. Allerdings gibt es Verzögerungen bei der Überarbeitung der dafür geltenden Norm EN-16931. Deshalb sind nach Meinung der Verbände großzügige Übergangs- und Nichtbeanstandungsregeln notwendig. Zudem müsse vermieden werden, dass neue Anforderungen für die Betriebe hinzukommen, die für weitere Unsicherheit sorgen würden. Als Beispiele nennen die Verbände u. a. offene Fragen rund um Vorsteuerabzug, Rechnungsberichtigung und umsatzsteuerliche Pflichtangaben. Um den Unternehmen die Umstellung zu erleichtern, mahnen sie diese Maßnahmen an: detaillierte FAQ-Liste des Ministeriums zu technischen Fragen, Informationskampagne der Finanzverwaltung sowie kostenloses Tool der Finanzverwaltung zum Erstellen, Empfangen und Visualisieren von E-Rechnungen.
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