Ident-Nummer für alle Unternehmen
Alle Betriebe sollen für die Behörden durch eine individuelle Nummer eindeutig identifizierbar sein: Dieses Ziel verfolgt die neue Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr.), die den einzelnen Unternehmen seit November 2024 stufenweise zugewiesen wird. Die neue Nummer wird die Kommunikation zwischen Unternehmen und Verwaltung, aber auch zwischen den Behörden erleichtern. Einmal erfasste Daten können dann von mehreren staatlichen Stellen genutzt werden (sogenanntes Once-Only-Prinzip), die mehrfache Erfassung von Daten soll dann entfallen.
Die W-IdNr. ist eine eindeutige Identifikationsnummer, die allen wirtschaftlich Tätigen in Deutschland zugewiesen wird (§ 139c Abgabenordnung AO). Dafür ist kein Antrag nötig, sondern die Vergabe erfolgt automatisiert durch das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Die neue Identifikationsnummer gilt für Unternehmen aller Rechtsformen (natürliche Personen, die wirtschaftlich tätig sind, juristische Personen, Personenvereinigungen etc.).
Ihr Aufbau entspricht der Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.), wobei sie diese aber nicht ersetzt. Die W-IdNr. setzt sich aus den Buchstaben „DE“ und neun Ziffern zusammen. Ergänzt wird sie zunächst um das fünfstellige sogenannte Unterscheidungsmerkmal -00001. Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, wird das BZSt ab 2026 weitere Unterscheidungsmerkmale vergeben und die Betroffenen hierüber informieren.
Mit der W-IdNr. gibt es ein bundeseinheitliches, dauerhaftes und unveränderliches Merkmal, mit der alle wirtschaftlich Tätigen eindeutig identifizierbar sind. Die Nummer ändert sich auch dann nicht, wenn die wirtschaftliche Tätigkeit unterbrochen wird oder wenn sich Stammdaten (z. B. Ort der Geschäftsleitung, Wohnadresse) ändern.
Bis alle Unternehmen über die neue Identifikationsnummer verfügen, wird es aber noch etwas dauern. Die Zuweisung läuft seit November 2024 und erfolgt stufenweise bis ins Jahr 2026. Folgende Stufen sind vorgesehen:
- Als erste waren die Unternehmen an der Reihe, die bereits bis zum 30. November 2024 eine USt-IdNr. hatten. Sie erhalten keine gesonderte Mitteilung mehr, denn seit dem 3. Dezember 2024 gilt ihre USt-IdNr. automatisch auch als WIdNr. – allerdings ergänzt um das fünfstellige Unterscheidungsmerkmal -00001. Näheres enthält die öffentliche Mitteilung im Bundessteuerblatt 2024 (Teil 1, Seite 1269), die am 2. Oktober 2024 veröffentlicht wurde und auf der Webseite des BZSt abrufbar ist.
- Die Zuweisung an alle anderen wirtschaftlich Tätigen hat am 1. Dezember 2024 begonnen und wird sich bis 2026 erstrecken.
- Früh an der Reihe sind Betriebe, die noch keine USt-IdNr. besitzen, aber umsatzsteuerlich erfasst oder als Kleinunternehmer registriert sind. Ihnen wird die W-IdNr. mit einer elektronischen Mitteilung zugewiesen. Dafür müssen sie über ein „Elster“-Benutzerkonto verfügen und dort der Übermittlung auf diesem Wege zustimmen. Haben die Unternehmen ihrem steuerlichen Berater eine Bekanntgabevollmacht erteilt, erhält dieser die Mitteilung.
- Bei allen anderen wirtschaftlich Tätigen erfolgt die elektronische Zuteilung der W-IdNr. voraussichtlich ab dem dritten Quartal 2025.
- Werden mehrere wirtschaftliche Tätigkeiten ausgeübt, vergibt das BZSt ab 2026 hierfür weitere Unterscheidungsmerkmale (z. B. „-00002“ für die zweite wirtschaftliche Tätigkeit).
- Weil die Zuweisung länger dauert, gelten großzügige Übergangsregelungen. So sind z. B. die Steuererklärungen noch länger wie gewohnt mit der Steuernummer abzugeben. Die W-IdNr. und das Unterscheidungsmerkmal müssen wohl erst ab 2027 auf den elektronischen Vordrucken angegeben werden.
www.bzst.de (Rubrik „Unternehmen“ / „Identifkationsnummern“)
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