Wer als geflüchtete oder zugewanderte Person aus einem Drittstaat (also nicht EU) eine qualifizierte betriebliche Berufsausbildung machen möchte, muss entweder eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Ausbildung nach §16a AufenthG (Ausbildungsvisum) oder eine Genehmigung zur Beschäftigung besitzen.
A) Für Menschen, die einen Zweckwechsel beantragen wollen (z.B. vom Studium in die Ausbildung)
Für dich gelten die gleichen Voraussetzungen wie für eine Person, die aus dem Ausland ein Ausbildungsvisum beantragt. Du musst einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag und ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1) nachweisen. Außerdem musst du nachweisen, dass du deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren kannst und nicht auf die Hilfe des Staates angewiesen bist. Das bedeutet, dass du mindestens 980 € brutto pro Monat zur Verfügung haben musst. Meistens kann dieser Betrag über das Ausbildungsgehalt gedeckt werden. Wenn das Gehalt niedriger ist, dann muss der fehlende Betrag für ein ganzes Jahr selbst auf ein Sperrkonto gezahlt werden. Alternativ kann auch eine in Deutschland lebende Person eine Verpflichtungserklärung unterschreiben. Im Notfall muss diese Person dann für deinen Lebensunterhalt zahlen.
Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb muss außerdem die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis (siehe Downloads) ausfüllen. Dieses Formular gibt die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter. Die BA prüft dann, ob mit den Ausbildungsbedingungen alles passt und gibt ihre Zustimmung.
B) Für Menschen die eine Genehmigung zur Beschäftigung beantragen wollen (Antrag auf Auflagenänderung)
Viele Menschen, die eine Gestattung oder Duldung haben, müssen erst eine Genehmigung der Ausländerbehörde beantragen, bevor sie arbeiten oder eine betriebliche Ausbildung machen können. Auch wenn du mit einem Ausbildungsvisum nach Deutschland gekommen bist und deine Ausbildung wechseln möchtest, musst du das erst von der Ausländerbehörde genehmigen lassen.
Wenn du dir nicht sicher bist, ob du eine Arbeitserlaubnis hast, kannst du dir unseren Beitrag zum Arbeitsmarktzugang anschauen.
Wichtig für deinen Antrag auf Auflagenänderung ist, dass du einen unterschriebenen Ausbildungsvertrag hast. Dein zukünftiger Ausbildungsbetrieb muss außerdem die Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis ausfüllen. Dieses Formular gibt die Ausländerbehörde an die Bundesagentur für Arbeit (BA) weiter. Die BA prüft dann, ob mit den Ausbildungsbedingungen alles passt und gibt ihre Zustimmung.
Für beide Fälle gilt: Melde dich frühzeitig bei der zuständigen Ausländerbehörde oder unserer Integrationsberatung, um deine individuelle Situation zu besprechen.